Riester-Verträge vor 2027 laufen weiter, nur eine Kündigung kann teuer werden
Mit dem Start 2027 endet Riester für Neuverträge. Förderung, Gebühren und Steuern im Ruhestand entscheiden, ob sich das neue Depot für Sparer wirklich lohnt.
Kurz gesagt
- Riester endet für Neuverträge, das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und steht auch Selbstständigen und Beamten offen.
- Die Zulage beträgt höchstens 540 Euro im Jahr, die Effektivkosten im Standarddepot sind bei 1 Prozent gedeckelt.
- Wer einen Riester-Vertrag ohne zertifizierten Ersatz kündigt, verliert den gesamten Förderanspruch.
- Steuern fallen erst bei der Auszahlung an, vom geförderten Kapital dürfen höchstens 30 Prozent auf einmal fließen.
Wer heute einen Riester-Vertrag besitzt, muss bis zum Jahresende nichts überstürzen. Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente für Neuverträge ab, und Verträge aus der Zeit vor dem 1. Januar 2027 laufen mit der bisherigen Förderung weiter, wie die Berliner Zeitung unter Berufung auf die Stiftung Warentest schreibt.
Riester endet, das Depot öffnet den Kreis der Geförderten
Laut Handelsblatt endet die Riester-Rente am 31. Dezember. Ab Januar 2027 können mit dem Nachfolger auch Selbstständige und Beamte die staatliche Förderung nutzen. Die Förderung hängt künftig allein vom eigenen Beitrag ab, mindestens 120 Euro im Jahr sind nötig. Die volle Förderung für 2027 gibt es auch bei einem Abschluss erst im Dezember 2027.
Förderung und Einzahlung im Überblick
| Baustein | Regel |
|---|---|
| Eigenbeitrag bis 360 Euro | 50 Cent Zulage je Euro |
| Eigenbeitrag 361 bis 1800 Euro | 25 Cent Zulage je Euro |
| Steuererstattung bei 42 Prozent Grenzsteuersatz (ab 70.000 Euro Jahreseinkommen) | 443 Euro |
| Steuererstattung bei 50 Prozent Grenzsteuersatz | 630 Euro |
| Vertragsgrenze | bis zu zwei Verträge mit je maximal 6840 Euro |
| Ungeförderte Einzahlung | 11.880 Euro pro Jahr über beide Verträge |
Ob sich dieses „Übersparen“ auszahlt, bleibt unklar. Niels Nauhauser, der bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Finanzteam leitet, begründet das so: „Denn wir wissen noch nicht, welche Produkte an den Markt kommen und welche Kosten und mögliche Renditen hier zu erwarten sind“. Seine Prognose lautet: „Vor allem Gutverdiener werden Angebote bekommen.“
Kosten: Preiskampf mit Fallstricken
Noch vor dem Start tobt unter Banken, Online-Brokern und Digitalbanken ein Kampf um die niedrigsten Preise, so die Berliner Morgenpost. Einige Anbieter verzichten auf Depotgebühren, andere geben in den Anfangsjahren Nachlässe. Der Sozialverband Deutschland mahnte vor „Mogelpackungen“. Er fordert offene Konditionen, auf Dauer geringe Kosten sowie eindeutige Vorgaben, damit niedrige Preise zu Beginn nicht später von steigenden Gebühren wieder aufgefressen werden.

Lars Stoy, der die ING in Deutschland führt, sagt dazu: „Aber der Preis ist nicht alles. Gerade bei einem Produkt, das 20 oder 30 Jahre läuft, geht es um die konkrete Ausgestaltung und Vertrauen. Und das Kundenerlebnis muss passen.“ Beim Standarddepot liegt die Obergrenze der Effektivkosten bei 1 Prozent jährlich. Wer den Anbieter wechselt, zahlt in den ersten fünf Vertragsjahren maximal 150 Euro, später fällt nichts an. Ein staatliches Angebot lässt auf sich warten: Das Finanzministerium untersucht, ob und auf welchem Weg es machbar ist, und verweist auf fehlende Verwaltungsstrukturen und Hürden im Europarecht.
Steuern und Auszahlung im Ruhestand
Bei Umschichtungen im Depot sollen keine Steuern anfallen, auch keine Vorabpauschale. Besteuert wird erst bei der Auszahlung. Die Regeln im Einzelnen:
- Vom geförderten Kapital dürfen höchstens 30 Prozent auf einmal ausgezahlt werden, der Rest geht in einen Auszahlungsplan oder eine lebenslange Rente.
- Auszahlpläne sollen bis mindestens zum 85. Geburtstag laufen, die lebenslange Verrentung ist keine Pflicht mehr.
- Im Auszahlplan wird der nicht geförderte Anteil besteuert: Beginnt die Auszahlung mit 65 Jahren, unterliegen 18 Prozent der Rate dem persönlichen Steuersatz, bei einem Beginn mit 67 Jahren sind es 17 Prozent.
- Bei Einmalauszahlung des ungeförderten Kapitals soll das Halbeinkünfteverfahren gelten. Lag das Geld kürzer als zwölf Jahre im Depot, greift die Abgeltungsteuer auf alle Erträge.
Auszahlplan oder lebenslange Rente
Zwar ist die Rente auf Lebenszeit garantiert, doch eine Rentenversicherung darf nur einen kleinen Teil am Aktienmarkt anlegen. Nauhauser urteilt: „So sind die Renditen deutlich niedriger als bei einem Auszahlplan und die Kosten deutlich höher“. Welche Variante unterm Strich mehr bringt, können Nauhauser und der VZ-Experte Michael Huber zurzeit noch nicht endgültig bewerten, da viele Fragen ungeklärt sind.
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